Auf dem Programm stand der Besuch einer Hauptversammlung am Amtsgericht Dresden zum Vorwurf der gewerbsmäßigen Hehlerei. Die Verhandlung insbesondere die Darstellung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten zeigten, wie schnell der gelegentliche Konsum von Crystall bei Partys in eine berufliche und persönliche Abwärtsspirale führen kann. Der äußerst intelligente und gut ausgebildete Angeklagte nutze seine Rauscherfahrungen vom Wochenende, um in einer schwierigen Lebenssituation seinen Problemen zu entkommen. Daraus entwickelte sich schnell eine Abhängigkeit, die sowohl finanzielle als auch persönliche Verluste forderte. Schließlich führte die Sucht zu einer Verurteilung in acht Anklagepunkten wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Diebstahl mit einem Strafmaß von einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Die Auszubildenden verließen die Verhandlung mit der Frage, warum ein intelligenter Mensch nicht die Strategien entwickeln konnte, seine beruflichen und persönlichen Probleme besser zu lösen. Beim gemeinsamen Mittagessen in der Burgerei am Neumarkt wurde noch eingehend über das Erlebte diskutiert.
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