Das Projekt ist auf die Erhöhung der vertikalen Durchlässigkeit zwischen Berufsausbildung und Hochschulbildung im Bereich der Gesundheits- und Sozialpflegeberufe fokussiert.
Ziel des Transfers ist hierbei die Ergebnisse aus vorangegangenen Projekten aus dem Bereich der Anerkennung von Lernergebnissen zusammenzuführen und unter Berücksichtigung nationaler Rahmenbedingungen konkrete Wege zur Erhöhung der Durchlässigkeit in den Hochschulbereich in drei Staaten zu ermitteln.
Das Projekt wird durch das EU-Programm Leonardo da Vinci gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein die AFBB. Die Europäische Kommission haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.
Der Nutzen einer erhöhten Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und (Fach)Hochschulbildung liegt in der Erhöhung der Bildungschancengleichheit sowie in einer erhöhten Attraktivität der Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialpflegebereich.
Die Bedeutung dieses Bereiches wird aufgrund des demographischen Wandels in Europa weiterhin wachsen. In vielen europäischen Ländern existiert bereits ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in diesem Sektor. Und dieses wird sich in den nächsten Jahren noch verschärfen. Das Statistische Bundesamt geht beispielsweise entsprechend seiner Modellrechnungen davon aus, dass im Jahr 2025 193.000 Arbeiter im Bereich der Pflege fehlen werden.
Das Projekt wird Methoden, Prozesse, Instrumente und Richtlinien für die Anerkennung von Lernergebnissen aus der beruflichen Bildung für die Zulassung zur Hochschulbildung transferieren. Im Besonderen werden bewährte Verfahrensweisen und getestete Methoden transferiert für:
Die Hauptziele des Projektes sind:
Entsprechend der Ziele, wurden folgende Arbeitspakete vereinbart und werden realisiert:
Die Arbeitspakete Projektmanagement und Qualitätssicherung werden während der gesamten Projektlaufzeit angewendet. Zusammen bilden und garantieren sie den organisatorischen Rahmen welcher die erfolgreiche Anwendung des Projektes absichert.
Eine der zentralen Verantwortlichkeiten des Projektmanagements ist es eine gut funktionierende und regelmäßige Kommunikation zwischen den Projektpartnern sicherzustellen. Verschiedene Kommunikationswege, wie Telefon, E-Mail und Skype Konferenzen werden genutzt um den regelmäßigen Austausch und die gegenseitige Aktualisierung des Bearbeitungsstandes des Projektes zu gewährleisten.
Der Ansatz und die Strategie des Projektes sind im Arbeitsplan festgehalten:
Zu Beginn fokussieren sich die Projektpartner auf das Teilen der Ergebnisse von Vorgängerprojekten. Durch die Weitergabe der Erfahrungen und die Diskussion der verfügbaren Dokumente lernen die Partner von einander und entwickeln eine verlässliche Basis gemeinsamen Wissens für den Transfer in lokale und institutionelle Kontexte.
Die Arbeitspakete 4, 5 und 6 stellen den notwendigen Zeitrahmen für den Transfer und für die Anpassung der geteilten Ergebnisse in lokale und institutionelle Kontexte zur Verfügung. In jedem der beteiligten Länder, werden nationale Arbeitsgruppen gebildet, welche jeweils die zwei nationalen Partner repräsentiert. Wenn verfügbar, werden weitere Teilhaber in den Prozess der Anwendung und des Transfers involviert, um eine hohe Akzeptanz der Projektergebnisse zu erreichen. Weiterhin nutzen die Projektpartner diese Arbeitspakete um die Einführung der angepassten Methodiken in ihren Institutionen voranzubringen.
Im Arbeitspaket 7 werden die Partner die neu entwickelten Methodiken testen und, falls möglich, verbessern. Der Leiter des Arbeitspaketes wird, basierend auf den Ergebnissen der AP 4, 5 und 6, einen detaillierten Plan für die Testphase vorlegen und Kriterien und Indikatoren für die Evaluation der zu testenden Methodiken formulieren. Er wird hierbei eng mit dem externen Evaluator zusammenarbeiten.
Die Ergebnisse der Testphase und die Lektionen die durch die vorangegangenen Arbeitspakete gelernt wurden sind die Basis für die Entwicklung und Formulierung einer Reihe von Richtlinien und Empfehlungen (Arbeitspaket 8).
Diese Dokumente sind für verschiedene Zielgruppen erstellt und zielen darauf hinaus diese bei deren Anwendung der Anerkennung früherer Lernleistungen oder relevanter Aspekte daraus zu unterstützen, oder – bezüglich der Zielgruppe der Lernenden und potentiellen RPL Bewerber – sollen Richtlinien zur Verfügung stellen, wie man sich für die Anerkennung früherer Lernleistungen bewirbt und welchen Nutzen dies hat.
Die gesamte Projektlaufzeit hindurch, werden ständig Verbreitungsaktivitäten, wie die Projekt Webseite, Präsentationen, das Pflegen von Stakeholderkontakten und –diskussionen, sowie Veröffentlichungen in der Presse stattfinden und so die Aufmerksamkeit der Stakeholder auf das Thema und Ziel des Projektes gezogen werden (Arbeitspaket 9).
Die Projektpartner werden Beratungen für die Anerkennung früherer Lernleistungen in Institutionen der beruflichen Bildung und Hochschulbildung zur Verfügung stellen. Weiterhin, soll dieses Arbeitspaket die stetige Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen absichern, indem Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Vorlagen dieser Vereinbarungen werden veröffentlicht, so dass jede andere Institution in Europa diese nutzen kann.
Während der gesamten Projektlaufzeit, werden die Projektpartner von einem externen Evaluator unterstützt, welcher den Qualitätssicherungsprozess fördern und welcher beides evaluieren wird, den Bearbeitungsprozess und die Projektergebnisse.