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Fördermöglichkeiten und Finanzierung

Während der Ausbildung sollst du den Kopf frei haben für deine berufliche Zukunft. Wir können dir nicht alle Sorgen nehmen, aber solltest du dir Gedanken machen über die Finanzierung deiner Ausbildung, hilft dir vielleicht diese Kurzübersicht möglicher Förderungen während der Ausbildung. Unser Lehrstellenservice ist vor und während der Ausbildung auch in diesen Fragen gern dein Ansprechpartner.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Schüler in der dualen Berufsausbildung haben die Möglichkeit ihre Ausbildungsvergütung durch Berufsausbildungsbeihilfe aufzustocken. Ob Anspruch besteht und in welcher Höhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe finden Sie hier. Mit dem BAB-Rechner können Sie herausfinden, welche Leistungen voraussichtlich möglich sind.

Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Schüler, die eine schulische Ausbildung beginnen, bekommen keine Ausbildungsvergütung, da sie in keinem Betrieb direkt angestellt sind. Sie haben jedoch die Möglichkeit Schüler-BAföG oder BAföG zu beantragen, um ihre Lebenshaltungskosten decken zu können.
Wichtig ist die Beantragung vor Ausbildungsbeginn!

Studienfinanzierung durch die Eltern

Erste Anlaufstelle bei der Finanzierung von Ausbildung oder Studium sind zumeist die Eltern. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihrem Kind eine Ausbildung zu finanzieren. Und zwar bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Normalerweise bleiben sie also über die gesamte Dauer einer Ausbildung unterhaltspflichtig.

Nebenbei jobben

Eine Nebentätigkeit außerhalb der Unterrichtszeiten ist kein Problem. Allerdings setzt dies voraus, dass sich der Nebenjob nicht negativ auf die schulischen Leistungen sowie die Leistungen im Ausbildungsunternehmen auswirkt. Eine regelmäßige Tätigkeit muss der Schule auf alle Fälle mitgeteilt werden.

Hast du noch Fragen? Unser Lehrstellenservice berät dich individuell zu deinen Möglichkeiten.

Fördermöglichkeiten für die Ausbildung zur Pflegefachkraft

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft mit Beginn 01.09.2020 ist ab sofort über Bildungsgutschein förderfähig.

WeGebAU

Mit diesem Programm der Bundesagentur für Arbeit können Aus- und Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung einer Ausbildung ist, dass sie mindestens zwei Jahre dauert und zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt. Der geförderte Arbeitnehmer muss geringqualifiziert sein. Dies bedeutet, dass entweder kein verwertbarer Berufsabschluss vorliegt oder der Arbeitnehmer mindestens vier Jahre in einer un- oder angelernten Tätigkeit gearbeitet hat.
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-wegebau_ba013512.pdf

Förderung der beruflichen Weiterbildung (Umschulung) durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter

Umschulung

81 SGB III ermöglicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Umschulung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden können. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, prüfen und entscheiden die jeweiligen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vor Ort.
Liegen die Fördervoraussetzungen für eine Umschulung vor, können die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter Bildungsgutscheine für den zuvor individuell festgestellten Bildungsbedarf aushändigen. Der Bildungsgutschein, der das Bildungsziel „Pflegefachfrau“/ „Pflegefachmann“ ausweist, garantiert die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes.

Für die neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufereformgesetz, welche ab dem 01.01.2020 beginnen, wurde die dreijährige Fördermöglichkeit dauerhaft sichergestellt.

Quelle: https://www.pflegeausbildung.net/alles-zur-ausbildung/umschulung.html

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